ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich 
Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge über Sprachdienstleistungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) und dem Auftragnehmer (auch AN oder Übersetzer/Lektor/ Dolmetscher genannt), soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Geschäftsbedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil; dessen Hinweisen auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.

Umfang der Leistungen 
Die Aufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

Gegenstand der an den AN erteilten Aufträge ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.

Im Falle von Übersetzungen bzw. Lektorats-/Korrektoratsdienste, erhält der AG die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung oder des korrigierten bzw. lektorierten Textes. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt der AN nicht.

Eine vom AN erbrachte Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AN zulässig; jede weitere Verwendung, einschließlich Direktübertragung, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des AN bleiben vorbehalten. Der AG haftet darüber hinaus auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

 

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des AG 
3.1 Der AG hat den AN spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Auftragsleistung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) zu unterrichten. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der AG dem AN einen Korrekturabzug zu überlassen. Der AN übernimmt eine Qualitätssicherung nur dann, wenn er dies ausdrücklich mit dem AG vereinbart hat.
3.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Auftragsleistung notwendig sind, muss der AG unaufge­fordert bei Auf­tragsvergabe dem AN zur Verfügung stellen (Glossa­re, Abbil­dungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
3.3 Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeu­tung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung des AG ergibt, kann dem AN keine fehlerhafte Übersetzung ange­lastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung bei Auftragsvergabe nicht mitgeliefert wurde.
3.4 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der vorbezeichneten Obliegen­heiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des AN. 

4. Lieferfristen
4.1 Lieferfristen und –termine sind erst dann bindend, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt wurden. Der AN kommt jedoch nicht in Verzug, wenn die Erbringung der Auftragsleistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertre­ten hat.
4.2 Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung bzw. der zu erstellende und/oder zu korrigierende Text an den AG nachweislich (Absenderprotokoll) abgeschickt wurde.
4.3 Bei einer Änderung des Auftragsgegenstandes nach der Auftragsvergabe (einschl. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Übersetzung/Dolmetsch- bzw. Lektorats-/ Korrektorats­leistung) sind Lieferfristen und Honorare neu zu vereinbaren. 

5. Mängelbeseitigung
5.1 Der AN behält sich das Recht auf Mängel­beseitigung vor. Der AG hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom AG unter genauer Angabe des Mangels unver­züglich geltend gemacht werden. Für die Nachbesserung ist dem AN eine angemessene Frist einzuräumen.
5.2 Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Abgabe/Übermittlung der Übersetzungs- bzw. Lektorats-/Korrektoratsarbeiten beim AN eingegangen ist.
5.3 Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungs­rechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

6. Haftung 
Der AN haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung ist jeweils auf maximal EUR 20.000,- pro Haftungsfall beschränkt; pro Kalenderjahr höchstens das Doppelte. 

7. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebes, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
7.1 Der AN haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungs­störungen oder sonstige vom AN nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist der AN berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der AN haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen.
7.2 Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder jegliche andere Fernübertragungsart ist der AG für eine endgültige Über­prüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden. 

8. Versand, Übertragung 
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung der Texte erfolgt auf Gefahr des AG. Für eine fehlerhafte bzw. schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege ist eine Haftung seitens des AN ausgeschlossen. 

9. Berufsgeheimnis
9.1 Der AN verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den AG bekannt werden.
9.2 Bei einer elektronischen Übertragung von Text zwischen AG und AN kann der AN keinen absoluten Schutz der Betriebs­geheimnisse garantieren, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbefugte Dritte während der Übertragung Zugang zu dem Text erhalten. 

10. Preise / Honorare
10.1

Sämtliche vom AN zu erbringenden Leistungen werden nach dessen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preis­liste berechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes verein­bart wurde. Das Mindest-auftragshonorar beträgt 25 Euro. Wird der Rechnungsbetrag bei Übersetzungen auf der Grundlage eines Zeilenpreises ermittelt, gilt als Normzeile eine Zeile mit 55 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen). Zeilen mit Über­länge werden auf Normzeilen umgerechnet. Maßgebend ist hierbei der Text in der Zielsprache.

Für Dolmetsch-, Korrektorats- und Lektoratsdienste wird grundsätzlich ein Stundenhonorar erhoben.

10.2 Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung der Vergütung unverzüglich nach Empfang der Rechnung ohne jeden Abzug und unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zu erfolgen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen tritt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzug ein. Während des Verzuges ist der Rechnungsbetrag mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
10.3 Der AN hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem AG abgestimmten Aufwendungen. Bei Aufträgen von Privat­kunden ist die Mehrwertsteuer im Endpreis enthalten, anderenfalls wird sie zusätzlich berechnet; in beiden Fällen wird sie gesondert ausgewiesen. Der AN kann bei Erstaufträgen sowie bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlan­gen, der für die Durch­führung der Auftragsleistung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
10.4 Übersteigt die Übersetzung/Auftragsleistung an Umfang und Schwierig­keitsgrad die im Rahmen der Auftragserteilung getroffenen Vereinbarungen, oder werden Abgabetermine auf Wunsch des AG und nach Zustimmung des AN früher angesetzt als ursprünglich vereinbart, so ist der AN berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.
10.5 Bei einer Kündigung des Vertrages durch den AG vor Fertigstellung der Übersetzungs­arbeiten/Erbringung der Auftragsleistung steht dem AN Schadenersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
10.6 Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung. Sämtliche in diesem Zusam­men­­hang anfallenden Bankspesen gehen zu Lasten des AG. 

11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht 
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN; bis dahin hat der AG kein Nutzungsrecht. Der AN behält sich sein Urheberrecht vor. 

12. Anwendbares Recht
12.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des AN.
12.2 Sollten einzelne oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier­durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Die unwirksamen Bedingungen sind in einem solchen Falle durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Absicht den beanstan­deten Bedingungen möglichst nahe kommen. 


Stand 01.04.2015